Todesfall

In Zeiten des Abschieds von einem geliebten Menschen begleiten Sie die Pfarrer*innen der reformierten Kirchgemeinde Binningen-Bottmingen gerne. Auf Wunsch besuchen sie Sterbende und ihre Angehörigen auch zu Hause oder im Spital.

Auf der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Wegleitungen und Merkblätter für alles, was mit dem Todesfall zusammenhängt. Die Gemeindeverwaltung vermittelt auch den Erstkontakt mit dem/der Pfarrer*in.

Im Trauergespräch mit dem/der Pfarrer*in, bei dem in der Regel die engsten Angehörigen dabei sind, wird die Abdankungsfeier gemeinsam vorbereitet. Der Ablauf der Feier wird besprochen, die Musik geplant und der Lebenslauf der/des Verstorbenen thematisiert, auch in welcher Form er in der Abdankungsfeier vorkommen soll. Hier gibt es Raum für alles, was beim Abschiednehmen hilft.

In der Regel besucht der/die Pfarrer*in einige Zeit nach der Abdankung die Hinterbliebenen nochmals. Und auch auf dem weiteren Weg des Abschieds sind die Mitarbeitenden der Kirchgemeinde für die Hinterbliebenen da und unterstützen sie auf ihrem Weg.

Bestattung konfessionsloser Menschen
Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, können nach Absprache durch den/die zuständige/n Pfarrer*in kirchlich bestattet werden. Dabei ist zu beachten: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit zum Ausdruck gebracht, dass sie oder er keine Amtshandlungen durch die Kirche mehr wünscht. Dieser Wunsch ist grundsätzlich zu respektieren. Dennoch kann es für Angehörige wichtig sein, dass der oder die Verstorbene durch eine/n Pfarrer*in beerdigt wird. Die Kontaktaufnahme und ein Gespräch mit dem/der Pfarrer*in kann hier Klarheit schaffen.

Die Bestattung wird durch die Kirchensteuern der Kirchenmitglieder finanziert. Deshalb legt die Kirchgemeindeordnung fest, dass bei der Bestattung von Konfessionslosen eine Gebühr zu entrichten ist.Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine kirchliche Bestattung konfessionsloser Menschen besteht nicht.

Todesfall: Hilfreiches