Ehrenamtliche sind Freiwillige, die sich für ein Amt zur Verfügung stellen. Entweder für die Kirchenpflege, welche den leitenden Vorstand der Kirchgemeinde darstellt. Oder für das kantonale Kirchenparlament, die Synode.
Sobald man eine Entlöhnung für seine Arbeit bekommt (z.B. in Form von Sitzungsgeld), wandelt sich das Engagement in ein Nebenamt.
Gerne stellen wir mit dem Sozialzeitausweis auf Wunsch auch eine Anerkennung der geleisteten Freiwilligenarbeit aus. Dieser bestätigt den Freiwilligen-Einsatz und gibt Auskunft über Art, Zeitumfang und Dauer der Tätigkeit. Beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben kann dies hilfreich sein. Auch gibt es für Freiwillige eigene Reglemente für Weiterbildungen, Versicherung, Spesenregelung und den Sozialzeitausweis.